Leitungswasser ist gesund und darf so auch beworben werden

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Die deutschen Mineralwasserbrunnen wollten Werbung von 16 bayrischen kommunalen Trinkwasserversorgern mit einer Klage stoppen. Vor Gericht sind sie vorerst damit gescheitert. Das Oberlandesgericht München hob am Donnerstag eine einstweilige Verfügung auf und gab dem Leitungswasser-Anbieter Recht: Die Trinkwasserversorgung gehört zur Daseinsvorsorge, die Kommunen sind damit hoheitlich tätig. Wenn die Kommunen den gesetzlichen Auftrag zur Trinkwasserversorgung haben, „dann kann die Tätigkeit der öffentlichen Hand auch nicht durch das Wettbewerbsrecht überprüft werden“.